Im Laufe der Jahre haben wir die Betreuung und Beratung von gewerblichen Mandanten ausgebaut und speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen zugeschnittene Beraterverträge entwickelt.
Durch den Abschluss eines Beratervertrages mit pauschaler Monatsvergütung kann die Hemmschwelle zur Einschaltung des ansonsten teueren Rechtsanwaltes beseitigt und ein größtmögliches Maß an Rechtssicherheit bei unseren Firmenmandanten geschaffen werden. Meist amortisiert sich ein solcher Beratervertrag für die betreuten Firmen schon aufgrund eines erheblich höheren Zahlungsflusses bei Außenständen. Individuelle anwaltliche Mahnschreiben nach max. zwei erfolglosen eigenen Mahnungen führen in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu einer kurzfristigen Zahlung durch die Schuldner. Unserem Vertragskonzept liegt der Gedanke zu Grunde, dass der betreuende Rechtsanwalt sich direkt mit der aktuellen Situation und den Geschäftsgepflogenheiten der betreuten Firma vor Ort vertraut macht. Das individuelle Verständnis und die Kenntnis der internen Abläufe ermöglichen eine kreative Zusammenarbeit, welche recht schnell zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit und Amortisation der Beratergebühren führt.
Mit dem monatlichen Pauschalhonorar sind nahezu sämtliche denkbaren außergerichtlichen Tätigkeiten abgegolten. Lediglich besonders herausragende aufwendige Tätigkeiten, wie z. B. die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Firmenveräußerungs- oder Erwerbsverträge, Handelsvertreterverträge, einheitliche Arbeitsformularverträge o. ä. und selbstverständlich jedwede gerichtliche Tätigkeit wird gesondert vergütet. Die Überprüfung von Verträgen und die Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen, Beratungen in allen anfallenden Rechtsfragen, so insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Mahnwesen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, allen Fragen im Zusammenhang mit Werk- oder Dienstleistungsverträgen und Verträgen im Allgemeinen sind hingegen vom Pauschalhonorar umfasst.
Im Zuge einer engen Zusammenarbeit können wir häufig bereits bei der Formulierung von vorvertraglichen Protokollen, Auftragsbestätigungen und allgemein bei Vertragsverhandlungen im Hintergrund oder direkt mitwirken.
Die Beratungstätigkeiten erstrecken sich weiter auf Bau-/Pacht-/Mietangelegenheiten einschließlich eventueller behördlicher Auflagen, die Abwehr der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, der Abschluss von Kreditsicherungsverträgen ebenso wie der Abschluss oder die Aufhebung von Leasing- oder langfristigen Mietverträgen. Im arbeitsrechtlichen Bereich begleiten wir unsere gewerblichen Mandanten von der Auswahl und der Einstellung einzelner Mitarbeiter, über die Vertragsgestaltung bis hin zur Abmahnungen, Kündigungen und der Formulierung von Zeugnissen.
Für eine kurze Erprobungsphase von regelmäßig drei Monaten wird eine geringfügige Pauschale vereinbart, welche dann dem tatsächlichen Bedarf und dem Umfang der Tätigkeit angepasst wird. Neben dem Pauschalhonorar bieten wir unseren Beratervertragsfirmen auch verminderte Stundensätze für weitergehende Tätigkeiten an. Jede Firma erhält eine dem Pauschalhonorar angemessene Zeit zur freien Verfügung in den Räumlichkeiten der beratenen Firma.
Weitergehende Fragen zu diesem Themenbereich erörtern wir gerne mit Ihnen nach Vereinbarung eines Termins. Gerne übersenden wir Ihnen auf Anfrage auch ein Muster für den Abschluss eines solchen Beratervertrages.