Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Weiblen hat sich bereits während der Referendarausbildung 1992 auf Arbeitsrecht spezialisiert und eine entsprechende Station beim Arbeitgericht Reutlingen absolviert.
Arbeitsrechtliche Fragen nehmen immer mehr an Bedeutung zu und haben meist existenzielle Bedeutung für die betroffenen Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber und halten dies auch für die Zukunft für äußerst sinnvoll. Um einen Mandanten optimal vertreten zu können, muss auch die Sichtweise des Gegners präsent sein. Laufende Fortbildungen (jährlich zumindest zwei im Bereich Arbeitsrecht), Fachzeitschriften, Fachbücher und der Zugang zu einem speziellen Arbeitsrechtstool im Internet (Jurion) sind selbstverständlich, da ansonsten die Flut der gesetzlichen Neuerungen und die Segnungen der Rechtsprechung nicht im Interesse der Mandantschaft zur Verfügung stehen.
Wir sind nicht im Bereich kollektives Arbeitsrecht für Betriebsräte tätig, betreuen aber ansonsten alle denkbaren arbeitsrechtlichen Fallvarianten. Wir gestalten Arbeitsverträge für Arbeitgeber und betreuen diese hinsichtlich Gratifikationen, Abmahnungen, Zeugnissen und selbstverständlich auch bei Kündigungen.
Wir vertreten Arbeitnehmer hinsichtlich aller denkbaren Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Wir berücksichtigen besondere Rechts- und Schutzpositionen von Schwangeren, Müttern, Schwerbehinderten Betriebsräten ebenso wie tarifvertragliche Sonderbestimmungen. Wir achten selbstverständlich darauf, dass Ansprüche nicht nur tituliert werden sondern das ausgeurteilte Beträge auch zeitnah unseren Mandanten zufließen.
In Kündigungsfällen achten wir z.B. regelmäßig darauf, dass Sie als Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses über ein angemessenes berufsförderndes Zeugnis verfügen. Soweit möglich formulieren wir gemeinsam mit Ihnen einen Entwurf und legen diesen Ihrem Arbeitgeber vor. Die Akzeptanz bei dieser Vorgehensweise ist wesentlich höher als wenn Korrekturen bezgl. der Formulierungen des Arbeitgebers verlangt werden.