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Erbrecht

Rechtsanwalt Holger Weiblen

Herr Rechtsanwalt Weiblen ist seit über 10 Jahren auf dem Gebiet des Erbrechts tätig und zwar sowohl im Vorfeld bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen als auch bei der Vertretung von Erben, Miterben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten.

Der Presse ist zu entnehmen, dass nunmehr die Generation der Nachkriegserben heranwächst. Heute ist es besonders wichtig, dass erbrechtliche Verfügungen, egal ob in Form eines Testamentes oder eines Erbvertrages, individuell ausformuliert und in der richtigen Form erstellt werden. Genauso wichtig ist, dass ein Testament im Erbfall in die richtigen Hände gelangt.

Bei der Vertretung von Erben, Miterben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten legen wir zunächst Wert auf eine vollständige Erfassung des gesamten Nachlasses. Wir sind ebenso bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses behilflich wie bei der Überprüfung eines solchen. Da es im Erbrecht nur einen Beratungsrechtsschutz gibt, sind wir besonders auf eine kostengünstige interessengerechte Lösung bedacht. Wir scheuen keine langjährigen Erbrechtsprozesse, versuchen diese jedoch im Interesse unserer Mandantschaft zu vermeiden.

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