Kanzlei Weiblen Logo

Familienrecht

Rechtsanwalt Peter Hillen

Rechtsanwalt Peter Hillen hat 2011/2012 die Weiterbildung zum Fachanwalt für Familienrecht (Fachanwaltslehrgang) erfolgreich absolviert und sich hierdurch in seinem Schwerpunktrechtsgebiet weiter spezialisiert.


Gerade das Familienrecht nimmt ständig an Bedeutung im anwaltlichen Alltag zu. Die Trennung von Ehe- oder Lebenspartnern und die hiermit einhergehenden Probleme und Rechtsfragen nehmen ständig zu. Was früher eine Ausnahmesituation dargestellt hat, ist heute Alltag.

Regelmäßig haben die mit einer Trennung einhergehenden Probleme, eine existenzielle Bedeutung für die unmittelbar Betroffenen und oft auch für mittelbar betroffene Kinder und sonstige Familienmitglieder. Oft haben Eltern oder Schwiegereltern bei der Finanzierung eines Eigenheimes mitgeholfen, ohne das dies in rechtlich einwandfreier Art und Weise festgehalten wurde.
Gerade im Familienrecht ist eine praxisorientierte Vorgehensweise mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen notwendig.

Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren durch umfangreiche Gesetzesnovellen und Änderungen in der Rechtsprechung zu einem äußerst umfangreichen Rechtsgebiet entwickelt, dessen Bearbeitung nicht mehr mit allgemeinen Rechtskenntnissen möglich ist. Herr Rechtsanwalt Peter Hillen hat sich seit vielen Jahren auf das Familienrecht spezialisiert und bildet sich laufend fort.

Herr Hillen hat Erfahrung im nationalen ebenso wie im internationalen Eherecht und vertritt Sie gerne bei Unterhaltsansprüchen, bei Scheidungen, güterrechtlichen Ansprüchen, beim Versorgungsausgleich, bei allen Fragen im Zusammenhang mit Sorge- oder Umgangsrecht, bei Vermögensauseinandersetzungen und selbstverständlich auch bei der Begründung und Aufhebung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Selbstverständlich berät Sie Herr Rechtsanwalt Peter Hillen auch gerne im Vorfeld einer Ehe oder Partnerschaft, z. B. bei der Gestaltung eines Ehevertrages.

Die Führung des Mandats wird individuell auf Ihre Wünsche ausgerichtet, über den aktuellen Stand werden Sie zeitnah informiert. Sie bestimmen Art und Umfang des Mandats, ebenso wie die Intensität der Vorgehensweise. Wir weisen Sie von uns aus darauf hin, dass die Regelung einzelner Angelegenheiten durchaus ohne Anwalt sinnvoll sein kann. Wir werden uns nie gegen einen Versöhnungsversuch stellen, sondern Sie im Gegenteil gerne darüber beraten, in welcher Art und welchem Umfang ein solcher möglich ist.

© 2005 RAe Weiblen & Kollegen | Alle Rechte vorbehalten. | Impressum