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Miet- und WEG-Recht

Rechtsanwalt Holger Weiblen

Wir vertreten gerne Ihre Interessen in allen miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten, gleich ob Sie Vermieter oder Mieter sind. Herr Rechtsanwalt Weiblen hat sich seit vielen Jahren auf miet- und pachtrechtliche Fragen spezialisiert und einschlägige Fortbildungsseminare besucht.

Auch im Miet- und Pachtrecht vertreten wir die Auffassung, dass die Vertretung von Mietern und Vermietern im Wechsel notwendig ist, damit man als Anwalt die gegenseitigen Argumente kennt und die Vorgehensweise eines Gegners einschätzen kann.

Am Liebsten versuchen wir, sowohl auf Mieter als auch auf Vermieterseite, durch individuelle Gestaltung oder Prüfung eines Mietvertrages vor einem Vertragsabschluss zukünftige Probleme zu vermeiden.

Das Mietrecht ist in den vergangenen Jahren durch viele Gesetzesnovellen und gerichtliche Entscheidungen zu einer nahe zu unübersichtbaren Materie geworden.
Exemplarisch sei hier der Wandel in der Rechtssprechung bezüglich der Renovierungsklauseln in Mietverträgen angeführt.

Wir erstellen individuelle Mietverträge oder beraten Sie beim ausfüllen eines Mustermietvertrages.

Wir sind gerne für Sie bei der Geltendmachung rückständiger Mietzinsen, bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mieterhöhungen und bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mietminderungen tätig. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Erstellung oder Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen, bei Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen, bei streitigen Rückbaumaßnahmen, bei mietrechtlichen Abmahnungen und selbstverständlich bei Kündigungen.

Rechtsanwalt Weiblen betreut auch das Rechtsgebiet Leasing hinsichtlich aller denkbaren Leasingverträge, angefangen bei Kfz-Leasing, Immobilienleasing bis hin zum Leasing von Anlagen und Gerätschaften.

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