Kanzlei Weiblen Logo

Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Peter Hillen

Herr Rechtsanwalt Peter Hillen hat sich bereits in der Ausbildung und seiner gesamten bisherigen Anwaltstätigkeit intensiv mit dem Rechtsgebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts befasst.
Gerne wird er Ihnen im Zuge der Sachverhaltsermittlung und der Prüfung der Erfolgsaussichten auch über die anfallenden Kosten für Rechtsanwalt, Gericht, Zeugen, Sachverständige usw. informieren.

Eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert nicht nur eine genaue Kenntnis der einschlägigen materiellen Gesetze und der Verfahrensordnung, sondern insbesondere eine genaue Kenntnis des vorgeworfenen und des tatsächlichen Sachverhaltes.

Rechtsanwalt Hillen wird daher zunächst mit Ihnen eine umfangreiche Sachverhaltsrecherche betreiben, dann die Ermittlungsakten einsehen und mit Ihnen im Detail erörtern.
Als Organ der Rechtspflege bekommen wir auf Antrag die Originalermittlungsakten zur Einsichtnahme in unsere Kanzlei übersandt.
Regelmäßig erfolgen Einlassungen zur Sache erst nach Akteneinsicht.

Herr Rechtsanwalt Peter Hillen kann bereits auf eine umfangreiche Erfahrung in folgenden Gebieten des Strafrechtes zurückgreifen:

- Allgemeines Strafrecht
- Verstöße gegen das BtmG (Betäubungsmittel Gesetz)
- Verkehrsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kriminalität im Bereich der Neuen Medien
- Strafvollzug
- Vertretung des Nebenklägers für die Opfer von Gewalttaten
- Zeugenbeistand
- Erstellung von Rechtsgutachten
- Allgemeine Beratung

Darüber hinaus vertritt er Sie gerne in allen Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Bei kleineren OWI's, zum Beispiel aus dem Bereich Straßenverkehr, behalten wir besonders das Verhältnis zum finanziellen und zeitlichen Aufwand im Auge.

Gerne kann für eine erste Beratung eine pauschale Vergütung vereinbart werden, ebenso natürlich auch für die gesamte Interessenvertretung oder einzelne Verfahrensschritte.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir gerne für Sie, ob eine Deckung im konkreten Fall besteht.

© 2005 RAe Weiblen & Kollegen | Alle Rechte vorbehalten. | Impressum