Seit nahezu 50 Jahren werden in unserer Kanzlei verkehrsrechtliche Fälle bearbeitet. Der zwischenzeitlich verstorbene Kanzleigründer, Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Koch, hat sich auf diesem Gebiet einen wohlklingenden Namen erworben. Diese Tradition halten wir Aufrecht. Herr Rechtsanwalt Hillen bildet sich in diesem Rechtsgebiet laufend fort und verfügt über eine jahrelange Erfahrung sowohl in der Abwicklung von Verkehrsunfällen als auch hinsichtlich der Bußgeld- oder gar strafrechtlichen Folgen.
Wir vertreten Ihre Interessen egal, ob Sie als Fahrer, Beifahrer, Radfahrer oder Fußgänger in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden.
Herr RA Hillen hat von Anfang an sämtliche denkbaren Schadenspositionen im Blick und trägt dafür Sorge, dass alle denkbaren Ansprüche aufgelistet und geltend gemacht werden. Wir übernehmen die komplette Abwicklung und versuchen Sie nicht nur finanziell, sondern auch psychisch zu entlasten. Als Unfallopfer ist man insbesondere am Unfallort und kurz danach nicht in der Lage seine Interessen selbst umfassend und mit dem nötigen Weitblick zu vertreten. Wir haben daher ein Merkblatt zum Verhalten am Unfallort entwickelt und senden Ihnen dieses auf Anfrage gerne zu.
Wir kümmern uns selbstverständlich um eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und vertreten Sie auch im Innenverhältnis zu Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung.
Soweit gewünscht, beauftragen wir in Ihrem Namen einen Sachverständigen und sind Ihnen sogar bei der Vermittlung eines Leihwagens oder einer Reparaturwerkstatt behilflich. Wir stehen in keiner rechtlichen oder finanziellen Verknüpfung zu einem Sachverständigenbüro oder einer Reparaturfirma. Aufgrund der Vielzahl von bearbeiteten Unfallsachen verfügen wir jedoch über eine erhebliche Erfahrung im Umgang mit den zu beteiligten Dritten. An dieser Erfahrung sollen unsere Mandanten durchaus positiv Teil haben können.
Auch bei einem Verkehrsunfall informieren wir Sie rechtzeitig über ein eventuelles Kostenrisiko und eventuelle straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen. Wir klären Sie frühzeitig darüber auf, wenn eine Mitverursachung in Betracht kommt und sind Ihnen auch bei der Abwicklung mit Ihrer Vollkaskoversicherung behilflich.