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Deutscher Anwaltverein

Der Deutsche Anwaltverein ist seit 1871 die Interessensvertretung der Deutschen Anwaltschaft. Er repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ihm gehören 242 Anwaltvereine in ganz Deutschland an und einer in Frankreich und in Großbritannien. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 60.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dem DAV angeschlossen.

Der DAV setzt sich für die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Anwaltschaft ein. Als bundesdeutsche Solidargemeinschaft der Anwaltschaft leistet der DAV berufs- und rechtspolitische Arbeit.

Über seine 32 Gesetzgebungsausschüsse, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt der DAV Stellung zu nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Diese beeinflussen die parlamentarische Willensbildung in Deutschland und Europa. Sie bringen rechtsstaatliche Maßstäbe und anwaltliches know how in die Gesetzgebung ein und machen Gesetze praktikabel.

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