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Rechtsanwalt Holger Weiblen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

geboren 1962 in Metzingen
Holger Weiblen
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Referendariat am Landgericht Tübingen, Amtsgericht Münsingen, Arbeitsgericht Reutlingen, Staatsanwaltschaft Tübingen, Stadtverwaltung Metzingen
  • Januar 1994, zweites juristisches Staatsexamen mit Prädikat, seither als Rechtsanwalt tätig
  • Stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender im Metzinger Stadtrat, engagiert in vielen Vereinen (http://www.metzingen.de/),
    Aufsichtsrat der Stadtmarketing und Tourismus GmbH

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, privates Baurecht, allgemeines Zivilrecht und die Beratung von gewerblichen Mandanten

Fremdsprachen

Englisch
Grundkenntnisse in Französisch und Italienisch

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