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Rechtsanwalt Holger Weiblen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

geboren 1962 in Metzingen
Holger Weiblen
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Referendariat am Landgericht Tübingen, Amtsgericht Münsingen, Arbeitsgericht Reutlingen, Staatsanwaltschaft Tübingen, Stadtverwaltung Metzingen
  • Januar 1994, zweites juristisches Staatsexamen mit Prädikat, seither als Rechtsanwalt in der Schloßstraße tätig, seit 1997 als Inhaber der Kanzlei
  • Stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender im Metzinger Stadtrat (http://www.metzingen.de/),
    engagiert in vielen Vereinen
    Aufsichtsrat der Stadtmarketing und Tourismus GmbH

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, privates Baurecht, allgemeines Zivilrecht und die Beratung von gewerblichen Mandanten

Fremdsprachen

Englisch
Grundkenntnisse in Französisch und Italienisch

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